Hallo Mitgeschädigte,
ich mache gerade genau das Gleiche durch, wie jeder andere hier wahrscheinlich auch.
Deshalb hatte ich mich an einen Rechtsanwalt für Internetrecht gewandt.
Ehrlich gesagt, bin ich etwas enttäuscht, weil er nichts von weiteren Schritte, wie ein Mahnverfahren, oder eine Strafanzeige hält, da der Aufwand zu hoch sei, da er erfahrungsgemäß meint, dass kaum mit einer Zahlungsfähigkeit zu rechnen ist.
Nun bin ich am überlegen, mir eine Zweitmeinung einzuholen.
Was meint ihr?