Hallo Ismail,
wenn ich deine Aktuelle Nachricht richtig verstanden habe, dann hast du vor dem Vollstreckungsbescheid erst den Erlass eines Mahnbescheides erwirkt. Jetzt hast du einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Was haben denn diese drei Aktionen zusammen gekostet?
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Von: Guido
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